
FAQ
Besucher
Mit wie vielen Gästen wird gerechnet?
Für den „Tag der Sachsen“ in Sebnitz werden rund 150.000 Besucher erwartet. Diese Prognose orientiert sich an den Kapazitäten, die die Stadt für ein Event dieser Größe bietet und an den Erfahrungen aus früheren Festen.
Allerdings hängt die tatsächliche Besucherzahl von verschiedenen Faktoren wie dem Wetter oder der Anreise- und Übernachtungssituation ab. Daher kann die endgültige Zahl nach oben oder unten abweichen.
Sebnitz wird sich bestmöglich auf das Fest vorbereiten.
Muss Eintritt für den „Tag der Sachsen“ bezahlt werden?
Nein, der Zutritt zum Festgebiet auf deutscher sowie tschechischer Seite und zu allen Veranstaltungsorten ist kostenfrei.
Welche Bereiche gehören zum Festgebiet?
Das Festgebiet erstreckt sich grob vom Busbahnhof über den Markt und die Lange Straße bis nach Dolní Poustevna und von der Pfarrgasse über den Markt und die Bahnhofstraße bis zum Bahnhof.
Wie kommt man nach Sebnitz?
Wir empfehlen allen Besuchern die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Am bequemsten reist man mit der Nationalparkbahn U28 von Bad Schandau Richtung Rumburk bis zum Bahnhof in Sebnitz oder in Dolní Poustevna (CZ).
oder: Mit der S-Bahn S1 oder S2 bis Bad Schandau, dann mit der Fähre übersetzen und mit der Buslinie 260 oder dem Shuttlebus in Richtung Sebnitz fahren.
Direkt aus Dresden: Mit der Buslinie 261.
alternativ: Aufgrund der Brückensperrung in Bad Schandau reist man mit dem PKW entweder von Pirna oder von Dresden/Kamenz über Neustadt nach Rugiswalde. Aus Richtung Görlitz bietet sich eine Anreise über den Schluckenauer Zipfel (Tschechien) bis zum Auffangparkplatz in Dolní Poustevna an.
Wie sind die allgemeinen Veranstaltungszeiten?
Freitag 14:00 Uhr bis ca. 01:00 Uhr Samstag 10:00 Uhr bis ca. 01:00 Uhr Sonntag 10:00 bis ca. 22:00 Uhr Wie wird das Festgebiet aufgeteilt sein?
Die große Hauptbühne befindet sich auf dem Marktplatz. Zwei weitere große Areale werden der Rummel auf dem Bahnhofsgelände und die Blaulichtmeile an der Blumenstraße und der Böhmischen Straße sein.
Die größeren Plätze und 11 weitere Bühnenstandorte werden durch Themenmeilen mit Händlern und Gastronomie-Angeboten miteinander verbunden sein.
Wo kann man parken?
Es wird Großraumparkplätze in der Umgebung von Sebnitz (voraussichtlich u.a. in Neustadt) geben. Die Parkgebühr beträgt 15,00€ pro Fahrzeug. Von dort bringen Sie Shuttlebusse kostenfrei direkt ins Festgebiet.
Anwohner
Ab wann gelten die Einschränkungen?
Um eine reibungslose Vorbereitung und Durchführung des Festes sicherzustellen, können im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. August 2025 nur im begründeten Ausnahmefall Baumaßnahmen oder Sondernutzungen (z.B. Container) im Veranstaltungsgebiet zugelassen werden.
Diese Regelung dient dazu, die Infrastruktur optimal für das Fest vorzubereiten und Störungen durch Baustellen zu vermeiden. Vom 1. bis zum 10.September 2025 sind keinerlei Sondernutzungen möglich.
Der Aufbau eines Festes in der Größe des „Tag der Sachsen“ nimmt einige Zeit in Anspruch. Erste Aufbauarbeiten werden bereits zwei Wochen vor der Veranstaltung beginnen.
Der innere Sperrkreis tritt am Donnerstagmorgen, 4. September 2025 in Kraft, der äußere Sperrkreis tritt am Freitag, 5. September 2025 frühmorgens in Kraft. Eine Einfahrt ist danach nur mit einer entsprechenden Vignette möglich.
Mit welchen Einschränkungen müssen die Einwohner von Sebnitz rechnen?
Wie zum „Tag der Sachsen“ üblich und auch 2003 schon praktiziert, wird es einen äußeren und einen inneren Sperrkreis geben. Zusätzlich muss das Festgebiet besonders geschützt werden.
Im Festgebiet (innerer Sperrkreis) sowie im angrenzenden Areal (äußerer Sperrkreis) sind daher Einschränkungen und zusätzliche Bestimmungen unerlässlich. Private Anliegen wie Umzüge, Lieferungen von Paketen, Baumaßnahmen am Eigenheim u.Ä. sind am Festwochenende durch die Sperrkreise nicht möglich. Paketlieferungen über die Deutsche Post/DHL sollten nach Möglichkeit direkt an eine Packstation erfolgen und dort individuell abgeholt werden.
Wir bitten Sie, dies bei Ihren Planungen zu berücksichtigen.
Wann kann man Zufahrtsberechtigungen (Vignetten) beantragen?
Personen mit einem berechtigten Interesse können voraussichtlich ab März 2025 über ein Formular Zufahrtsberechtigungen (Vignetten) beantragen.
Was sind Sperrkreise?
Der äußere Sperrkreis ist dazu gedacht, die anreisenden Besucher auf die großen Auffangparkplätze zu lotsen. Die aktuelle Planung sieht dabei Kontrollstellen in Rugiswalde, Schönbach, Hainersdorf (Bosch), Lichtenhain und Hertigswalde (Abzweig Ottendorf) vor.
Der innere Sperrkreis umfasst das eigentliche Festgebiet. In diesen dürfen nurdiejenigen einfahren, die ein berechtigtes Interesse vorweisen können. Dazu zählen z.B. Schausteller, Verkaufs- und Lieferfahrzeuge. Auch alle auf privaten Grundstücken geparkten Fahrzeuge benötigen hier eine entsprechende Vignette. Diese Fahrzeuge dürfen im Zeitraum vom 4. bis einschließlich 7. September 2025 nicht aus dem Grundstück hinaus bewegt werden.
Das Festgebiet wird während der Festzeiten durchgängig zur Fußgängerzone erklärt. Das bedeutet, in diesem Bereich wird man sich nicht mit Fahrzeugen aller Art fortbewegen dürfen. Im inneren Sperrkreis gibt es keinerlei Park- und Haltemöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen.as sind Sperrkreise?
Wer kann Ausweich-Parkplätze beantragen?
Anwohner und Personen mit berechtigtem Interesse (u.a. Arbeitnehmer, Gewerbetreibende, Touristen, die eine Unterkunft im inneren Sperrkreis gebucht haben)
Wer kann Zufahrtsberechtigungen (Vignetten) beantragen?
Zufahrtsberechtigungen (Vignetten) für den äußeren Sperrkreis können Personen mit berechtigtem Interesse, also sowohl Anwohner als auch Arbeitnehmer mit Arbeitsort im inneren oder äußeren Sperrkreis beantragen.
Auch Unternehmen können für Ihre Unternehmensfahrzeuge/Dienstwagen sowie für die Fahrzeuge der Lieferanten Anträge stellen.
Zufahrtsberechtigungen für den inneren Sperrkreis können nur in Ausnahmefällen nach Antragstellung und persönlicher Vorsprache erteilt werden.
Die Beantragung von Vignetten ist nicht für Gäste möglich. Diese können Parkmöglichkeiten auf den ausgewiesenen Besucherparkplätzen nutzen.
Wie ist die Erreichbarkeit für Pflegedienste geregelt?
Wir sind mit den regionalen Pflegedienstleistern im Austausch und erarbeiten Lösungen für die Inanspruchnahme notwendiger Versorgungsleistungen.
Wird es Parkalternativen für Anwohner geben?
Ja, Anwohner können einen Ausweichparkplatz im äußeren Sperrkreis beantragen. Bewohner des inneren Sperrkreises können mit einer entsprechenden Vignette auch eigene alternative Parkmöglichkeiten auf privaten, umfriedeten Flächen nutzen (z.B. Garage; Parken auf dem eigenen Grundstück – nicht im öffentlichen Raum).
Beachten Sie, dass das Fahrzeug im inneren Sperrkreis vom 4. bis einschließlich 7. September 2025 nicht bewegt werden kann. Auch eine Ausfahrt aus Grundstücken und/oder Firmengeländen wird nicht möglich sein.
Wird es Zufahrtsberechtigungen (Vignetten) geben?
Ja, es wird ein mehrstufiges Vignettensystem geben.
Wo werden sich die Ausweich-Parkplätze befinden?
Geplant sind Wiesenflächen am Horn und an der Schandauer Straße (in der Nähe des Aldi-Marktes) dafür bereitzustellen. Diese Flächen sind fußläufig oder z.B. mit dem Fahrrad erreichbar.
Mitwirkende
Ab wann gelten die Einschränkungen?
Um eine reibungslose Vorbereitung und Durchführung des Festes sicherzustellen, können im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. August 2025 nur im begründeten Ausnahmefall Baumaßnahmen oder Sondernutzungen (z.B. Container) im Veranstaltungsgebiet zugelassen werden.
Diese Regelung dient dazu, die Infrastruktur optimal für das Fest vorzubereiten und Störungen durch Baustellen zu vermeiden. Vom 1. bis zum 10.September 2025 sind keinerlei Sondernutzungen möglich.
Der Aufbau eines Festes in der Größe des „Tag der Sachsen“ nimmt einige Zeit in Anspruch. Erste Aufbauarbeiten werden bereits zwei Wochen vor der Veranstaltung beginnen.
Der innere Sperrkreis tritt am Donnerstagmorgen, 4. September 2025 in Kraft, der äußere Sperrkreis tritt am Freitag, 5. September 2025 frühmorgens in Kraft. Eine Einfahrt ist danach nur mit einer entsprechenden Vignette möglich.
Mit welchen Einschränkungen müssen die Einwohner von Sebnitz rechnen?
Wie zum „Tag der Sachsen“ üblich und auch 2003 schon praktiziert, wird es einen äußeren und einen inneren Sperrkreis geben. Zusätzlich muss das Festgebiet besonders geschützt werden.
Im Festgebiet (innerer Sperrkreis) sowie im angrenzenden Areal (äußerer Sperrkreis) sind daher Einschränkungen und zusätzliche Bestimmungen unerlässlich. Private Anliegen wie Umzüge, Lieferungen von Paketen, Baumaßnahmen am Eigenheim u.Ä. sind am Festwochenende durch die Sperrkreise nicht möglich. Paketlieferungen über die Deutsche Post/DHL sollten nach Möglichkeit direkt an eine Packstation erfolgen und dort individuell abgeholt werden.
Wir bitten Sie, dies bei Ihren Planungen zu berücksichtigen.
Wann kann man Zufahrtsberechtigungen (Vignetten) beantragen?
Personen mit einem berechtigten Interesse können voraussichtlich ab März 2025 über ein Formular Zufahrtsberechtigungen (Vignetten) beantragen.
Was sind Sperrkreise?
Der äußere Sperrkreis ist dazu gedacht, die anreisenden Besucher auf die großen Auffangparkplätze zu lotsen. Die aktuelle Planung sieht dabei Kontrollstellen in Rugiswalde, Schönbach, Hainersdorf (Bosch), Lichtenhain und Hertigswalde (Abzweig Ottendorf) vor.
Der innere Sperrkreis umfasst das eigentliche Festgebiet. In diesen dürfen nurdiejenigen einfahren, die ein berechtigtes Interesse vorweisen können. Dazu zählen z.B. Schausteller, Verkaufs- und Lieferfahrzeuge. Auch alle auf privaten Grundstücken geparkten Fahrzeuge benötigen hier eine entsprechende Vignette. Diese Fahrzeuge dürfen im Zeitraum vom 4. bis einschließlich 7. September 2025 nicht aus dem Grundstück hinaus bewegt werden.
Das Festgebiet wird während der Festzeiten durchgängig zur Fußgängerzone erklärt. Das bedeutet, in diesem Bereich wird man sich nicht mit Fahrzeugen aller Art fortbewegen dürfen. Im inneren Sperrkreis gibt es keinerlei Park- und Haltemöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen.as sind Sperrkreise?
Wer kann Ausweich-Parkplätze beantragen?
Anwohner und Personen mit berechtigtem Interesse (u.a. Arbeitnehmer, Gewerbetreibende, Touristen, die eine Unterkunft im inneren Sperrkreis gebucht haben)
Wer kann Zufahrtsberechtigungen (Vignetten) beantragen?
Zufahrtsberechtigungen (Vignetten) für den äußeren Sperrkreis können Personen mit berechtigtem Interesse, also sowohl Anwohner als auch Arbeitnehmer mit Arbeitsort im inneren oder äußeren Sperrkreis beantragen.
Auch Unternehmen können für Ihre Unternehmensfahrzeuge/Dienstwagen sowie für die Fahrzeuge der Lieferanten Anträge stellen.
Zufahrtsberechtigungen für den inneren Sperrkreis können nur in Ausnahmefällen nach Antragstellung und persönlicher Vorsprache erteilt werden.
Die Beantragung von Vignetten ist nicht für Gäste möglich. Diese können Parkmöglichkeiten auf den ausgewiesenen Besucherparkplätzen nutzen.
Wie ist die Erreichbarkeit für Pflegedienste geregelt?
Wir sind mit den regionalen Pflegedienstleistern im Austausch und erarbeiten Lösungen für die Inanspruchnahme notwendiger Versorgungsleistungen.
Wird es Parkalternativen für Anwohner geben?
Ja, Anwohner können einen Ausweichparkplatz im äußeren Sperrkreis beantragen. Bewohner des inneren Sperrkreises können mit einer entsprechenden Vignette auch eigene alternative Parkmöglichkeiten auf privaten, umfriedeten Flächen nutzen (z.B. Garage; Parken auf dem eigenen Grundstück – nicht im öffentlichen Raum).
Beachten Sie, dass das Fahrzeug im inneren Sperrkreis vom 4. bis einschließlich 7. September 2025 nicht bewegt werden kann. Auch eine Ausfahrt aus Grundstücken und/oder Firmengeländen wird nicht möglich sein.
Wird es Zufahrtsberechtigungen (Vignetten) geben?
Ja, es wird ein mehrstufiges Vignettensystem geben.
Wo werden sich die Ausweich-Parkplätze befinden?
Geplant sind Wiesenflächen am Horn und an der Schandauer Straße (in der Nähe des Aldi-Marktes) dafür bereitzustellen. Diese Flächen sind fußläufig oder z.B. mit dem Fahrrad erreichbar.
Weitere Fragen?
Schreibt uns gern.