Straßensperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zum „Tag der Sachsen“

Die Vorbereitungen für den „Tag der Sachsen“ in Sebnitz vom 5. bis 7. September 2025 laufen auf Hochtouren. Damit das größte Volksfest Sachsens sicher und reibungslos ablaufen kann, sind verschiedene Verkehrseinschränkungen und Straßensperrungen notwendig.

Wie zum „Tag der Sachsen“ üblich und auch 2003 schon praktiziert, wird es einen äußeren und einen inneren Sperrkreis geben. Das Sicherheitskonzept sieht dabei einen geschlossenen Zufahrtsschutz mit zertifizierten Sperrelementen rund um das gesamte Festgebiet (innerer Sperrkreis) vor. Innerhalb dieses Kreises sowie im angrenzenden Areal (äußerer Sperrkreis) sind daher Einschränkungen und zusätzliche Bestimmungen unerlässlich.

Hinweis: das Antragsverfahren für Zufahrtsberechtigungen ist abgeschlossen. Es können keine weiteren Anträge auf Zufahrtsberechtigungen mehr entgegen genommen werden.

Kontakt & Ansprechpartner

AG Parken und Verkehr

Touristinformation Sebnitz

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Regeln für das Festgebiet

Der innere Sperrkreis umfasst das eigentliche Festgebiet. In diesen dürfen nur diejenigen einfahren, die ein berechtigtes Interesse vorweisen können. Dazu zählen z.B. Schausteller, Verkaufs- und Lieferfahrzeuge. Ab Donnerstag, 4. September 2025, 8 Uhr wird das Festgebiet abgesperrt. Ab diesem Zeitpunkt beginnen auch die Aufbauarbeiten auf den Straßen.

Wer als Anwohner sein Auto im Festgebiet in umfriedeten Privatgrundstücken abstellen möchte, benötigt dafür eine rote Vignette. Fahrzeuge dürfen nur auf umfriedeten, verschlossenen Privatgrundstücken verbleiben und man muss schriftlich bestätigen, dafür zu sorgen, das Fahrzeug vom 4. bis 7. September nicht zu bewegen. Für alle weiteren Fahrzeuge können Flächen auf Ausweichparkplätzen am Horn und an der Schandauer Straße (Nähe Aldi) auf Antrag zur Verfügung gestellt werden.

  • Auf allen Straßen, Wegen und Plätzen ist das Parken nicht mehr erlaubt.
  • Die Zufahrt ins Festgebiet ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen mit Genehmigung möglich.
  • Während der Veranstaltungszeiten dürfen nur unvermeidbare Fahrten, z.B. von Rettungsfahrzeugen erfolgen. Fahrten zu privaten Zwecken sind während der Veranstaltungszeiten ausgeschlossen.
Download Karte Innenstadt

Folgende Straßenzüge sind von den Regelungen des inneren Sperrkreises direkt betroffen:

Am Güterbahnhof
Am Brauhaus
Bachstraße
Bahnhofstraße
Blumenstraße
Böhmische Straße
Brunnenweg
Burggäßchen
Charlottenweg
Feldweg
Hammerstraße

Haselleitenweg
Hertigswalder Straße
Kirchstraße
Kirchweg
Lange Straße
Markt
Mühlgäßchen
Neustädter Straße
Neustädter Weg
Niederer und Oberer Rosenberg
Pfarrgasse

Rosengäßchen
Rosenstraße
Schandauer Straße
Schillerplatz
Schillerstraße
Schützenstraße
Steingäßchen
Talstraße
Turnerstraße
Wiesenweg
Zwingerstraße

Folgende Straßenzüge sind aufgrund der Zufahrt über die Hertigswalder Straße von den Regelungen des inneren Sperrkreises indirekt betroffen:

Albertweg
Berggäßchen
Bergstraße
Bergweg
Brunnenweg
Erlenweg
Forstweg

Friedhofstraße
Grenzbaudenweg
Hertigswalder Kirchweg
Johnsberg
Mannsgrabenweg
Neue Straße
Oberer Rosenberg

Obergasse
Promenade
Tannertstraße
Waldstraße
Weberstraße

Regeln für den äußeren Sperrkreis

Ab Freitag, 5. September 2025, 8 Uhr wird der äußere Sperrkreis aktiviert. Sperrstellen sind in Rugiswalde, Hainersdorf (Bosch), Schönbach, Lichtenhain und Hertigswalde (Abzweig Ottendorf) vorgesehen. Aus Sicherheitsgründen dürfen auch im äußeren Sperrkreis nur Fahrzeuge bewegt werden, die über eine entsprechende Berechtigung (gelbe Vignette) verfügen. Die erforderliche Vignette kann mit einem Formular unter Angabe einer Begründung für die Notwendigkeit beantragt werden.

  • Die Vignette gilt nicht für das Festgebiet (innerer Sperrkreis) und ist nicht übertragbar. Sie berechtigt nur zur Durchfahrt und nicht zum Parken.
  • Jedes Fahrzeug benötigt eine eigene Vignette.
Download Karte äußerer Sperrkreis

Zusätzliche Verkehrseinschränkungen

Am Sonntag, 7. September sind auch die Aufstell- und Auslaufflächen des großen Festumzugs im Gewerbegebiet Walther-Wolff-Straße und im Ortsteil Hainersdorf gesperrt.

Außerdem wird es im Vorfeld und Nachgang des Festes zu Einschränkungen auf den öffentlichen Parkplätzen kommen. So beginnen der Aufbau der großen Hauptbühne auf dem Untermarkt und der ersten Fahrgeschäfte beispielsweise bereits am Montag, 1. September 2025.

Stand 11. Mai 2025; Änderungen vorbehalten