Zum „Tag der Sachsen“ 2025 erlässt die Große Kreisstadt Sebnitz eine besondere Polizeiverordnung zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Regelungen gelten vom 4. bis 8. September 2025 und betreffen u. a. Zutritts- und Verkehrsregelungen im inneren und äußeren Sperrkreis.

Verboten sind u. a. der Konsum berauschender Mittel, das Verbreiten strafbarer Inhalte sowie Lärmbelästigung in der Nacht. Hunde müssen im Festgebiet angeleint sein und während der Festzeiten einen Maulkorb tragen.

Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen geahndet werden.

Download Polizeiverordnung